Die Captchas wurden nicht umgangen. Dafür gibt es technisch aktuell keine Lösung. Auch die Gültigkeitsdauer der Abstimm-Codes hat 48h betragen. Die E-Mail Bestätigung musste auch gemacht werden. Jede neue E-Mailadresse musste manuell durch Klick auf den entsprechenden Link in der Verifizierungs-E-Mail bestätigt werden!
In ihren Teilnahmebedingungen haben sie sogenannte "Wegwerf-E-Mailadressen" nicht explizit verboten. Woher sollte also ein Verein oder ein Voter wissen, dass das nicht erlaubt ist?
Auch E-Mailadressen mit fortlaufenden Nummern wurden nicht explizit verboten in ihren Teilnahmebedingungen. Im Grunde ist es nämlich total egal ob jemand lauter Namen wie z.B. Hans.Meier@xy.at in seiner E-Mailadresse stehen hat oder 1@xy.at.
Bleiben wir beim Sachverhalt, dass ein Internetnutzer pro Tag 3 Stimmen + 1 Facebook Stimme - egal von welcher E-Mailadresse aus!!! - generieren darf. D.h. hier wäre eine Limitierung auf 4 Stimmen je Tag je Internetnutzer enthalten gewesen. ABER: Hier haben sie leider den Teilnehmern kommuniziert, dass sie gerne mit mehreren E-Mailadressen Abstimm-Codes anfordern dürfen. Damit haben sie wissentlich das Limit von 4 Stimmen pro Tag je Internetnutzer aufgehoben und damit ihre eigenen Teilnahmebedingungen ausgehebelt.
Ich fasse es für sie sehr gerne nochmals zusammen - damit sie es auch wirklich verstehen:
1) Es durften laut ihren Teilnahmebedingungen ALLE E-Mail-Adressen verwendet werden. Egal ob Wegwerf, fortlaufende Nummern, systematisches Sub-Adressing etc.
2) Sie haben ihr eigenes Limit von 4 Votes je Internetnutzer und Tag durch ihre Kommunikation selbst ausgehebelt!
3) Durch den Punkt 2 waren die Vereine, um überhaupt in die Top-10 gelangen zu können, gezwungen mit mehreren E-Mailadressen zu arbeiten. <-- was aber, wie bei Punkt 1 und 2 bereits festgestellt, erlaubt war.